Förderungen

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Fördermöglichkeiten

Als offiziell anerkannter Bildungsträger des Landes Kärnten qualifizieren sich unsere Kurse für verschiedenste Förderungen.

02

Förderumfang

Der Förderquotient variiert je nach Förderinstitution und kann sich auf bis zu 100% der Kurskosten belaufen.

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Förderkriterien

Förderungsberechtigt sind in der Regel Personen, die in Kärnten ansässig sind und dort einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

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Durch das Land Kärnten

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch das Land Kärnten

In Kärnten gibt es ein Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer, Freiberufler, Lehrlinge und Berufswiedereinsteiger. Gefördert werden Kurse, die beruflich relevant sind und mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfassen. Die Förderung beträgt in der Regel 25% der Kosten, kann aber unter bestimmten Bedingungen (z. B. bei längeren Kursen oder für bestimmte Zielgruppen) auf bis zu 75% steigen, mit einem Höchstbetrag von € 2.500 über fünf Jahre. Anträge können ab Kursbeginn bis zu vier Monate nach Kursende gestellt werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Landes Kärnten unter Punkt 1.

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Durch das AMS

Förderung durch das AMS

Das Arbeitsmarktservice (AMS) in Kärnten bietet finanzielle Unterstützung für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, um die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen zu verbessern. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist die vorzeitige Abstimmung mit einem AMS-Berater vor Beginn des Kurses. Die Eignung der Kursmaßnahmen für die Verbesserung der Beschäftigungsaussichten wird dabei beurteilt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des AMS oder in den regionalen AMS-Geschäftsstellen in Kärnten.

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Bildungsdarlehen & Absetzbarkeit

Bildungsdarlehen 

Seit 2005 können in Österreich Bauspardarlehen auch für Bildungszwecke genutzt werden, mit der Möglichkeit, höhere Darlehen bei Vorliegen von Bürgschaften zu erhalten. Die Entscheidung über die Verwendung des Darlehens für Wohnzwecke, Altersvorsorge oder Bildung erfolgt erst bei der Darlehensaufnahme. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an österreichische Bausparkassen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Unselbstständig Beschäftigte können Kosten für Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Die Einreichung erfolgt über die Jahressteuererklärung beim Finanzamt.

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Bildungskarenz & Bildungsteilzeit

Bildungskarenz

Wenn Sie mindestens sieben Monate in einem Unternehmen tätig sind, können Sie eine Vereinbarung über eine Bildungspause mit Ihrem Arbeitgeber treffen. Diese Bildungspause kann zwischen zwei Monaten und einem Jahr liegen. Während dieser Zeit erhalten Sie kein Gehalt, können jedoch Weiterbildungsgeld beantragen, das dem Betrag entspricht, den Sie als Arbeitslosengeld erhalten würden. Um dieses Geld zu erhalten, müssen Sie belegen, dass Sie an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben, die wöchentlich mindestens 20 Stunden umfasst, oder 16 Stunden, falls Sie Kinder unter sieben Jahren haben.

Bildungsteilzeit

Eine andere Möglichkeit ist die Bildungsteilzeit, die Sie ebenfalls mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen können. Diese muss zwischen vier Monaten und zwei Jahren liegen. Während der Bildungsteilzeit verringern Sie Ihre Arbeitszeit und nehmen gleichzeitig an einer Weiterbildung teil, für die Sie Bildungsteilzeitgeld erhalten können. Hierfür ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Weiterbildung mit einem Umfang von mindestens 10 Stunden pro Woche erforderlich. Informationen zu den Bedingungen für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit, einschließlich rechtlicher Grundlagen, Ratgebern und weiterführenden Links, bietet die Plattform oesterreich.gv.at, die Informationen von verschiedenen Behörden bündelt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der behördenübergreifende Plattform oesterreich.gv.at.

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Frauenbildungsfonds

Der Frauenbildungsfonds in Kärnten unterstützt derzeit nicht berufstätige Frauen, die sich durch Ausbildung eine sichere Zukunft aufbauen möchten. Dieser Fonds fördert Weiterbildung, wenn keine andere Institution dies tut. Er zielt darauf ab, Frauen beim Wiedereinstieg ins Berufsleben zu helfen und ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Förderung ist einmalig und richtet sich nach bestimmten Richtlinien. Ein Kompetenz-Profil wird gemeinsam mit der Bildungsberatung Kärnten entwickelt, um den optimalen Weiterbildungsweg zu bestimmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Frauenreferats des Landes Kärnten.

Universitas

Disclaimer

Disclaimer: Bitte beachten Sie: Trotz sorgfältiger Recherche und laufender Aktualisierungen können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen. Durch diese Förderinformation entsteht für Sie kein Rechtsanspruch auf die angeführten Förderungen.

Stand: Jänner 2024

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Emeritus Education

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